Der einfache Bürgerzugang ist das für jeden Bürger/jede Bürgerin geltende Recht, Dokumente, Informationen und Daten anzufordern, die der Bekanntmachungspflicht unterliegen im Sinne der geltenden Bestimmungen, und zwar in den Fällen, in denen die Stadtwerke Meran die Bekanntmachung auf ihrer institutionellen Website im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ unterlassen hat. Das Recht auf Bürgerzugang wird von Art. 5 Absatz 1 des G.v.D. Nr. 33/2013 geregelt.
Antrag auf einfachen Bürgerzugang
Antrag auf Überprüfung einf. Bürgerzugang
Ultimo aggiornamento 24.05.2024
Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht für jeden Bürger/jede Bürgerin, auf Daten und Dokumente zuzugreifen, die von der Stadtwerke Meran AG aufbewahrt wird und über diejenigen hinausgehen, die der Bekanntmachungspflicht unterliegen. Dieses als FOIA (Freedom of Information Act) bezeichnete und in Italien vom G.v.D. Nr. 97/2016 eingeführte Recht kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin ausgeübt werden, unabhängig von besonderen Voraussetzungen hinsichtlich der Qualifikation, unbeschadet einiger Einschränkungen in Bezug auf den Schutz rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen. Das Recht auf Bürgerzugang wird von Art. 5, Absatz 2 und von Art. 5-bis des G.v.D. Nr. 33/2013 geregelt.