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Unterlagen

Lieferanten

Verbindliche Angabe des CIG in den Rechnungen

Die Stadtwerke Meran AG ist eine öffentlich beteiligte Gesellschaft und unterliegt daher den Entscheidungen der Agentur der Einnahmen, welche mitgeteilt hat, dass die elektronischen Rechnungen CIG und/oder CUP enthalten müssen, damit sie bezahlt werden können.
Der Lieferant muss daher bei Ausstellung der Rechnung den CIG und/oder CUP in das dafür vorgesehene Feld eintragen.
Ohne vollständige Angabe dieser Daten können die Rechnungen in Zukunft nicht mehr bezahlt werden.
Für zusätzliche Informationen stehen wir unter info@swmeran.it  zur Verfügung.

Empfängerkodex

Der Empfängerkodex für die elektronische Rechnungsstellung lautet C1QQYZR. Die oben genannten Daten sind ab dem 1. Januar 2019 gültig.

Pflicht zur elektronischen Fakturierung ab 1. Juli 2018

Bzgl. der Pflicht zur elektronischen Fakturierung ab dem 01-07-2018 von Leistungen, die durch Subunternehmen der Vertragskette im Rahmen eines durch Ausschreibung vergebenen Auftrags mit der öffentlichen Verwaltung über Arbeiten, Leistungen und Lieferungen, erbracht werden, teilen wir mit, dass laut Klarstellung durch die Agentur der Einnahmen, diese Pflicht zur ELEKTRONISCHEN FAKTURIERUNG AB 01-07-2018 NICHT BESTEHT, wenn an der Spitze der Vertragskette keine öffentliche Körperschaft steht, sondern ein Auftraggeber, der von öffentlichen Körperschaften beherrscht wird, so wie in unserem Fall. Die Pflicht zur elektronischen Fakturierung ab dem 01-07-2018 besteht nur im dann, wenn die Vergabe durch eine öffentliche Verwaltung im engen Sinn der Bezeichnung erfolgt.

ZUSAMMENFASSEND: BIS ZUM 01-01-2019 UNTERLIEGT DIE STADTWERKE MERAN AG NICHT DER ELEKTRONISCHEN FAKTURIERUNG.

Split payment und elektronische Rechnung an öffentliche Verwaltungen

Im Hinblick auf die Regelung des SPLIT PAYMENT, in Anwendung des MwSt.-Gesetzes Nr. 633/1972 Art. 17-ter, unterliegt die Stadtwerke Meran AG ab 01.07.2017 dem Verfahren der geteilten Zahlung.

Informationen über die Verarbeitung Personenbezogener Daten für die Lieferanten

 

Lieferantenverzeichnis

Auf dieser Seite  finden Sie alle wichtigen Informationen bezüglich der  Verordnung für die Erstellung und Führung der Verzeichnisse für Unternehmen, Freiberufler, Lieferanten und Dienstleister des Vertrauens  der Stadtwerke  Meran AG, gemäss Art. 36, Abs. 8  GvD 50/2016.

Für weitere Informationen

Verantwortliche Ausschreibungen: Sonja Troiani tel. 0473 283 163

E-mail: sonja.troiani@asmmerano.it

 

Download

–    Verordnung Lieferantenverzeichnis
–    Anlage I – Warenkategorien
–    Eintragungsantrag – Arbeiten
–    Eintragungsantrag – Lieferungen und Dienstleistungen
–    Eintragungsantrag – freiberufliche Dienstleistungen
–    Datenschutz Hinweis Lieferanten

Betriebsdokumente

Normative Grundlagen

Betriebsordnung für die Trinkwasserversorgung und -Verteilung
genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 1 vom 20. Januar 2010

VERORDNUNG ÜBER DIE BEWIRTSCHAFTUNG DER HAUSABFÄLLE UND DER DIESEN GLEICHGESTELLTEN SONDERABFÄLLE
VERORDNUNG ÜBER DIE BEWIRTSCHAFTUNG DER HAUSABFÄLLE UND DER DIESEN GLEICHGESTELLTEN SONDERABFÄLLE

Gemeindeverordnung über die Anwendung des Tarifs zur Bewirtschaftung der Hausabfälle
Gemeindeverordnung über die Anwendung des Tarifs zur Bewirtschaftung der Hausabfälle und der diesen gleichgestellten Sonderabfälle genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr.99 vom 20.12.2022

Gemeindeverordnung Abwasser
Gemeindeverordnung über den Abwasserdienst vom 09.02.2012.

Verordnung des Bürgermeisters – Schneedienst
Verordnung des Bürgermeisters zur Räumung der Gehsteige von Schnee und Eis.

Regolamento centro di riciclaggio comune di Merano