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Allgemeiner Bürgerzugang

Der allgemeine Bürgerzugang ist das Recht für jeden Bürger/jede Bürgerin, auf Daten und Dokumente zuzugreifen, die von der Stadtwerke Meran AG aufbewahrt wird und über diejenigen hinausgehen, die der Bekanntmachungspflicht unterliegen. Dieses als FOIA (Freedom of Information Act) bezeichnete und in Italien vom G.v.D. Nr. 97/2016 eingeführte Recht kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin ausgeübt werden, unabhängig von besonderen Voraussetzungen hinsichtlich der Qualifikation, unbeschadet einiger Einschränkungen in Bezug auf den Schutz rechtlich relevanter öffentlicher und privater Interessen. Das Recht auf Bürgerzugang wird von Art. 5, Absatz 2 und von Art. 5-bis des G.v.D. Nr. 33/2013 geregelt.