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Einfacher Bürgerzugang

Der einfache Bürgerzugang ist das für jeden Bürger/jede Bürgerin geltende Recht, Dokumente, Informationen und Daten anzufordern, die der Bekanntmachungspflicht unterliegen im Sinne der geltenden Bestimmungen, und zwar in den Fällen, in denen die Stadtwerke Meran die Bekanntmachung auf ihrer institutionellen Website im Abschnitt „Transparente Verwaltung“ unterlassen hat. Das Recht auf Bürgerzugang wird von Art. 5 Absatz 1 des G.v.D. Nr. 33/2013 geregelt.

 

Antrag auf einfachen Bürgerzugang
Antrag auf Überprüfung einf. Bürgerzugang