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Müllentsorgung für Unternehmen

Allgemeine Informationen

Restmüllsammlung

Für die Sammlung von Restmüll verteilen die Stadtwerke Meran Müllbehälter mit Deckel (gegen Gebühr mit Schloss erhältlich) in den unterschiedlichen Größen: 60, 120, 240 und 770 Liter.
An jedem Müllbehälter ist ein Chip für die Erkennung und die Datenerfassung angebracht. Auf dem Chip werden die Entleerungen aufgezeichnet. Das dafür vorgesehene computerisierte System ist an den Behälterkipper der Müllfahrzeuge der Stadtwerke Meran angeschlossen.
Sie können selbst den Zeitpunkt der Entleerungen Ihres Müllbehälters bestimmen. Stellen Sie einfach den geschlossenen Mülleimer am Vorabend des Abholtages auf den öffentlichen Grund (Straße oder Gehsteig, so dass keine Verkehrsbehinderung entsteht). Der entleerte Müllbehälter muss innerhalb des Abholtages in den privaten Bereich zurückgeholt werden. Die Entleerung findet am, für die entsprechende Zone bestimmten, Wochentag – in der Regel zwischen 06.00 und 12.00 Uhr – statt.

9036
Die Unternehmen der Gemeinde Meran sammelten 9.036 Tonnen HAUSMÜLL

Der Bestimmungsort für nicht verwertbaren Restmüll (unter „JA“ angeführt) ist der Hausmüllbehälter.

Diese Abfallart kommt zur thermischen Verwertung in die Müllverbrennungsanlage.

  • Milch- und Fruchtsaftbehälter (Tetra Pak)
  • Kunststoffteller, Kunststoffbesteck, Plastikbecher
  • Gegenstände und Spielwaren aus Gummi und Plastik
  • Schwämme und Tücher
  • Windeln, Tampons
  • Verschiedene Plastikgegenstände (ausgenommen Plastikbehälter)
  • Polystyrol
  • Audio- und Videokassetten
  • Nylonstrümpfe
  • Taschen (auch in gutem Zustand) oder Kleidungsstücke und alte Schuhe
  • Eimer und Schalen
  • Füllhalter, Kugelschreiber, Plastik- und Bakelitgegenstände
  • Kohlepapier, Ölpapier und plastifiziertes Papier
  • Polster
  • Staubsaugerstaub
  • Herkömmliche Glühlampen (kein Neon)
  • Chemisches Papier
  • Gefährlicher Hausmüll
  • Verwertbare Materialien
  • Gummireifen
  • Arzneimittel
  • Neonlampen
Strasse Restmüll Biomüll (nur grüne Behälter) Grünmüll
1.-Mai-Straße Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
24.-Mai-Straße Mittwoch Mittwoch – Samstag Mittwoch
30.-April-Straße Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Albertina-Brogliati-Straße Montag Dinestag – Freitag Freitag
Alois-Kuperion-Straße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Alpinistraße Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Alter-Schlachthof-Weg Donnerstag Mittwoch – Samstag Mittwoch
Am Berg Mittwoch Mittwoch – Samstag Mittwoch
Andreas-Hofer-Straße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Angerweg Donnerstag Dienstag – Freitag Freitag
Anne-Frank-Straße Mittwoch Mittwoch – Samstag Mittwoch
Antonio-Rosmini-Platz Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Apothekergasse Montag Dienstag – Freitag Freitag
Bäckergasse Donnerstag Dienstag – Freitag Freitag
Bahnhofplatz Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Bauhofstraße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Beda-Weber-Straße Donnerstag Mittwoch – Samstag Freitag
Bernhard-Johannes-Straße Donnerstag Dienstag – Freitag Mittwoch
Blasius-Mayrhofer-Straße Mittwoch Mittwoch – Samstag Mittwoch
Blasius-Trogmann-Gasse Montag Dienstag – Freitag Mittwoch
Brunnenplatz Montag Dienstag – Freitag Freitag
Burggräflerstraße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Carlo-Abarth-Straße Montag Dienstag – Freitag
Cavourstraße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Cesare-Battisti-Straße Mittwoch Mittwoch – Samstag Mittwoch
Christomannosstraße Donnerstag Mittwoch – Samstag Mittwoch
Claudia-De-Medici-Straße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Damiano-Chiesa-Straße Donnerstag Dienstag – Freitag Mittwoch
Dante-Alighieri-Straße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Enrico-Fermi-Straße Montag Dienstag – Freitag Mittwoch
Erico-Tellini-Straße Mittwoch Mittwoch – Samstag Mittwoch
Enrico-Toti-Straße Montag Dienstag – Freitag Mittwoch
Etschmanngasse Donnerstag Dienstag – Freitag Mittwoch
Europaallee Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Fabio-Filzi-Straße Donnerstag Dienstag – Freitag Mittwoch
Feldweg Dienstag Mittwoch – Samstag Mittwoch
Finkweg Donnerstag Dienstag – Freitag Freitag
Fluggigasse Mittwoch Mittwoch – Samstag Mittwoch
Fragsburgerstraße Donnerstag Dienstag – Freitag
Franz-Defregger-Straße Montag Dienstag – Freitag Mittwoch
Franz-Innerhofer-Straße Montag Dienstag – Freitag Mittwoch
Franz-Josef-Haydn-Straße Motnag Dienstag – Freitag Dienstag
Franz-Pendl-Straße Dienstag
Franz-Tappeiner-Promenade Montag Dienstag – Freitag Dienstag
Freiheitsstraße Donnerstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Friedrich-Schiller-Straße Montag Dienstag – Freitag Mittwoch
Gaetano-Donizzetti-Straße Montag Dienstag – Freitag Dienstag
Galileo-Galilei-Straße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Gampenstraße Donnerstag Dienstag – Freitag Freitag
Gartenweg Donnerstag Mittwoch – Samstag
Giacomo-Leopardi-Straße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Giacomo-Matteotti-Straße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Giacomo-Puccini-Straße Montag Dienstag – Freitag Dienstag
Gilfpromenade Montag Dienstag – Freitag Freitag
Gioacchino-Rossini-Straße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Giosue‘-Carducci-Straße Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Giovanni-Segantini-Straße Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Giuseppe-Garibaldi-Straße Freitag
Giuseppe-Mazzini-Platz Donnerstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Giuseppe-Parini-Straße Dienstag Mittwoch – Samstag Freitag
Giuseppe-Verdi-Straße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Goethestraße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Hagengasse Mittwoch Mittwoch – Samstag Mittwoch
Harmoniestraße Montag Dienstag – Freitag Dienstag
Haslerweg Montag Mittwoch – Samstag Freitag
Hermann-Gilm-Weg Donerstag Mittwoch – Samstag Freitag
Heilige Kreuzgasse Montag Dienstag – Freitag Freitag
Ifingerstraße Donnerstag Dienstag – Freitag Mittwoch
IV.-November-Straße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Jobmanngasse Donnerstag Mittwoch – Samstag Mittwoch
Johann-Baptist-Rufin-Straße Mittwoch Mittwoch – Samstag Mittwoch
Johann-Kravogl-Straße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Josef-Leitgeb-Weg Montag Mittwoch – Samstag Freitag
Josef-Mayr-Nusser-Straße Dienstag Mittwoch – Samstag Mittwoch
Josef-Speckbacher-Straße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Josef-Weingartner-Weg Montag Mittwoch – Samstag Freitag
Kallmünzgasse
Karl-Grabmayr-Straße Montag Dienstag – Freitag Mittwoch
Karl-Walser-Straße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Karl-Wolf-Straße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Kasernenstraße Donnerstag Dienstag – Freitag Freitag
Kastaniengasse Dienstag Mittwoch – Samstag Mittwoch
Katzensteinstraße Donnerstag Dienstag – Freitag Freitag
Kirchsteig Donnerstag Mittwoch – Samstag Freitag
Klosterstraße Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Kornplatz Donnerstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Labersstraße Donnerstag Dienstag – Freitag Mittwoch
Laubengasse Donnerstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Laugenstraße Dienstag Mittwoch – Samstag Mittwoch
Laurinstraße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Lazagsteig Montag Mittwoch – Samstag Mittwoch
Leichtergasse Donnerstag Dienstag – Freitag Mittwoch
Leitergasse Montag Mittwoch – Samstag
Leonardo-Da-Vinci-Straße Donnerstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Leo-Putz-Straße Samstag Mittwoch – Samstag Mittwoch
Lorbeergasse Montag Mittwoch – Samstag Freitag
Ludwig-Von-Comini-Straße Montag Mittwoch – Samstag
Luigi-Cadorna-Straße Donnerstag Dienstag – Freitag Freitag
Luigi-Pirandello-Straße Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Luis-Zuegg-Staße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Magnus-Ortwein-Straße Mittwoch
Maiastraße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Manzonistraße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Maria-Trost-Straße Mittwoch Mittwoch – Samstag Mittwoch
Markthallengasse Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Marlingerstraße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Max-Valier-Straße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Meinhardstraße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Metzgergasse Samstag
Mirabellastraße Freitag
Mittelweg Montag Dienstag – Freitag Mittwoch
Montaniweg Mittwoch Mittwoch – Samstag Mittwoch
Montecatinistraße Montag Mittwoch – Samstag Mittwoch
Mozartstraße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Mühlgraben Donnerstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Naifdammweg Donnerstag Mittwoch – Samstag Freitag
Naifweg Donnerstag Mittwoch – Samstag Freitag
Nazario-Sauro-Straße Mittwoch Mittwoch – Samstag Mittwoch
Orazio-Gaigher-Straße Dienstag Mittwoch – Samstag Samstag
Ortensteingasse Dienstag
Otto-Huber-Straße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Parkgasse Mittwoch – Samstag Mittwoch
Passeirergasse Montag Dienstag – Freitag Dienstag
Passerpromenade Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Peter-Mayr-Straße Montag Dienstag – Freitag Mittwoch
Peter-Mitterhofer-Straße Mittwoch Mittwoch – Samstag Freitag
Petrarcastraße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Pfarrgasse Montag Dienstag – Freitag Freitag
Pfarrplatz Donnerstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Pflanzensteinstraße Samstag Mittwoch – Samstag Freitag
Piavestraße Montag dienstag – Freitag Freitag
Pienzenauweg Donnerstag Dienstag – Freitag Mittwoch
Pius-Zingerle-Straße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Plankensteinstraße Montag Dienstag – Freitag
Plantastraße Samstag Mittwoch – Samstag Freitag
Pollingerweg Freitag Mittwoch – Samstag Freitag
Postgranzstraße Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Priamiweg Donnerstag Dienstag – Freitag Mittwoch
Pröfingerstraße Donnerstag Mittwoch – Samstag Freitag
Rätiestraße Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Reichenbachgasse Mittwoch Mittwoch – Samstag Freitag
Reichstraße Donnerstag Dienstag – Freitag Freitag
Rempgasse Dienstag Dienstag – Freitag
Rennstallweg Montag Dienstag – Freitag Freitag
Rennweg Donnerstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Riccardo-Zandonai-Straße Montag Dienstag – Freitag Dienstag
Richard-Wagner-Straße Mittwoch – Samstag Dienstag
Rittensteinstraße Mittwoch Dienstag – Freitag Mittwoch
Romstraße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Rosengartenstraße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Ruprechtstraße Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Sandplatz Donnerstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Schafferstraße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Schallhofweg Freitag Mittwoch – Samstag Freitag
Schennastraße Donnerstag Mittwoch – Samstag Freitag
Schiesstandstraße Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Schlehdorfweg Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Schlossweg Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Schönblickstraße Montag Mittwoch – Samstag Mittwoch
Schotterwerkstraße Freitag Mittwoch – Samstag Freitag
Schwimmbadstraße Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Seilbahngasse Dienstag Mittwoch – Samstag Mittwoch
Seiseneggweg Samstag
Sinichbachstraße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Sommerpromenade Montag Dienstag – Freitag Dienstag
Sparkassenstraße Donnerstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Sportplatzweg Freitag Mittwoch – Samstag Dienstag
St.Antoniussiedlung Montag Dienstag – Freitag Freitag
St.Florianstraße Dienstag Dienstag – Freitag Mittwoch
St.Franziskusstraße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
St.Georgenstraße Montag Dienstag – Freitag Freitag
St.Josefstraße Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
St.Katharinastraße Mittwoch Mittwoch – Samstag Mittwoch
St.Leonhardstraße Dienstag
St.Markusstraße Montag Dienstag – Freitag Mittwoch
St.Valentinstraße Donnerstag Mittwoch – Samstag Mittwoch
St.Vigilplatz Donnerstag Dienstag – Freitag Freitag
Steffelgasse Montag Mittwoch – Samstag
Steinachgasse Montag Dienstag – Freitag Dienstag
Steinachplatz Montag Dienstag – Freitag Dienstag
Steinerner Steg Montag Dienstag – Freitag
Sticklesgassl Schenn Donnerstag
Sybillastraße Montag Dienstag – Freitag Mittwoch
Tennisstraße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Texelstraße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Theaterplatz Donnerstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Thermenallee Freitag
Thermenplatz
Tirolersteig
Tobias-Brenner-Straße Montag Dienstag – Freitag Mittwoch
Ugo-Foscolo-Straße Montag Dienstag – Freitag Freitag
Valentin-Haller-Gasse Montag Dienstag – Freitag Dienstag
Verandenstraße Donnerstag Dienstag – Freitag Dienstag
Vergilstraße Samstag Dienstag – Freitag Mittwoch
Versorgungshausplatz Donnerstag Dienstag – Freitag
Viehmarktstraße Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Vincenzo-Bellini-Straße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Vinschgauer Straße Samstag Mittwoch – Samstag Dienstag
Vittorio-Alfieri-Straße Montag Mittwoch – Samstag Dienstag
Vittorio-Veneto-Platz Mittwoch Mittwoch – Samstag Mittwoch
Vogelweidestraße Montag Mittwoch – Samstag Freitag
Waalweg Montag Mittwoch – Samstag Freitag
Weingartenstraße Montag Dienstag – Freitag Mittwoch
Wiesenweg Mittwoch Mittwoch – Samstag Mittwoch
Winkelweg Samstag Dienstag – Freitag Mittwoch
Winterpromenade Montag Dienstag – Freitag Dienstag
Wolkensteinstraße Montag Dienstag – Freitag Mittwoch
Zenobergstraße Montag Dienstag – Freitag Dienstag

Die Hälfte des täglichen Hausmülls besteht aus Küchenabfällen. Diese werden „Biomüll“ genannt.

Die Hauptbeweggründe für die getrennte Sammlung des Biomülls sind:

  • Verringern der Abfälle, die der Verbrennungsanlage zugeführt werden;
  • Biomüll verwerten, um Kompost, Strom und Wärme zu produzieren;
  • die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern, um den nachfolgenden Generationen einen sauberen Planeten zu hinterlassen.

In dieser Hinsicht ist die Qualität des Bioabfalls grundlegend.
Keine Schadstoffe jeglicher Art dürfen das gesammelte Material verunreinigen. Im Sinne einer besseren Lebensqualität und Respekt unserer Umwelt, zeichnen wir in folgender Tabelle auf, wie getrennt werden sollte.

Die Sammelsysteme für den Biomüll sind:

Für alle Unternehmen
Für Kunden mit Magnetkarte

Die Sammelsysteme

Die Biomüllsammlung ist KOSTENLOS.

A. MITTELS ZENTRALISIERTER SAMMELSTELLEN (FÜR KUNDEN MIT MAGNETKARTE):

B. TÜR ZU TÜR SYSTEM (FÜR BETRIEBE)
Der Biomüll wird mittels bestimmter Behälter direkt bei den betroffenen Kunden gesammelt. Der Behälter unterscheidet sich von den anderen durch einen speziellen Aufkleber um den Rumpf und auf dem Deckel.

Der Abfallsack
Die Anlage, der dieser Biomüll zugeführt wird, kann ausschließlich in Papiersäcken gefasstes Material verarbeiten.
Die Stadtwerke bieten Papiersäcke mit spezieller Struktur an, die einige Tage nicht brechen und Gerüche in Grenzen halten.
Diese Papiersäckchen für die getrennte Biomüll-Sammlung erhalten Sie an allen Minirecyclinghöfen oder an den Schaltern der Stadtwerke, in A.-Brogliati-Straße, 12.

WICHTIG !!!

Der Grünschnitt darf auf keinen Fall mit dem Biomüll, sondern in der dafür vorgesehenen braunen Tonne, entsorgt werden. Dies weil die Verarbeitungsanlage in den „Tisner Auen“ anaerobisch, d.h. unter Sauerstoffabwesenheit, arbeitet. Bei der normalen Kompostierung hingegen, ist die Anwesenheit von Sauerstoff notwendig, um einen guten Kompost zu erhalten.

Wiederverwertung

Der getrennt gesammelte Biomüll wird der Vergärungsanlage in der Nähe der alten Deponie in den „Tisner Auen“ zugeführt.
Hier wird dieser zerkleinert, mit Wasser angereichert und in den Biogasreaktor gepumpt. Der Vergärungsprozess im Biogasreaktor entwickelt Methan, mit dem Strom und Wärme produziert werden.
Ab dem Moment, wo der Vergärungsprozess abgeschlossen ist, werden die Verarbeitungsreste mit geheckseltem Grünschnitt gemischt und zu hochwertigem Kompost verarbeitet. Die Restflüssigkeit wird gefiltert und der Kläranlage zugeleitet.

Ja Nein
Obst- und Gemüsereste Plastiktaschen
Küchenabfälle pflanzlichen oder tierischen Ursprungs Restmüll
Altes Brot Wertstoffe wie Papier, Glas, Metall
Teebeutel und Kaffeefilter Gefährliche Abfälle und Arzneimittel
Speiseöl
Windeln und Binden
Verpackungsmaterialien und -folien aus Kunststoff
Staubsaugersäcke und Zigarettenfilter
Eierschalen, Knochen, Muschelschalen, Obstkerne, Schalen von Nüssen, z.B. Walnuss, Haselnuss usw.
Laub, Geäst sowie Erde und Holzabfälle
Katzensand
Alle nicht unter „ja“ angeführten Materialarten
Papier
Karton
Glas
Dosen
Alteisen
Plastikflaschen und -behälter
Grünmüll
Sperrmüll
Schadstoffe
Speiseöl und – Fett
Kleidungsstücke und Schuhe in gutem Zustand
Inerte Stoffe
Elektro- und Elektronikgeräte (AEE)
Biomüll

Die Wertstoffinseln sind eigens für die sogenannten Glocken geschaffene Bereiche. Diese unterschiedlichen Müllbehälter sind farblich gekennzeichnet: grün für Glas, gelb für Papier (kein Karton), blau für leichtes Eisen und beige für Kleidungsstücke und Schuhe in gutem Zustand.

Diese Container gibt es in den Größen von 1 bis 3 m³. Die Entleerung der Glocken ist so gestaffelt, dass immer genügend Platz für neues Material vorhanden ist.

Beachten Sie bitte: Die unter „Ja“ aufgelisteten Wertstoffe gehören in die Glocken. Danebenstellen wird mit Geldbußen bis zu € 2.582,00 bestraft.

In keinem Fall sollte Material neben oder auf den Glocken abgestellt werden.
Einmal im Jahr werden die Glocken gereinigt und desinfiziert.
Mit diesem System fördern die Stadtwerke Meran die Sammlung von wiederverwertbarem Material.

Miete von Wertstoffglocken (nur für Betriebe)

Betriebe können eine oder mehrere Glocken für die getrennte Wertstoffsammlung von Papier, Glas und/oder Metall mieten. Auf Anfrage des Betriebes sorgen die Stadtwerke für die Lieferung und Positionierung der Wertstoffglocke auf Privatgrund und zwar so, dass der Zugang für die Sammelfahrzeuge zur Letzteren problemlos möglich ist.
Die Kosten für die Miete der Wertstoffglocke setzen sich aus einem monatlichen Fixbetrag zuzüglich der vom Kunden beantragten Entleerungen zusammen.

Für weitere Informationen

Montag, Dienstag, Donnerstag 8.30 – 12.00 und 15.00 – 17.00
Mittwoch 7.30 – 13.15 und Freitag 8.30 – 12.00

 

Es ist schade, die organischen Abfälle vom Esstisch, vom Garten oder vom Gemüsegarten in den Hausmüllbehälter zu werfen.
Es handelt sich dabei um wertvolles Material, das mit großem Vorteil in Kompost verwandelt und der Erde zurückgegeben werden kann.
Um Kompost „hausgemacht“ zu produzieren, braucht man einen Platz im Garten oder Gemüsegarten, auf dem die organischen Abfälle in den Komposter geworfen werden.

 

Vorteile

  • Die Kompostierung trägt zur Lösung des Müllproblems bei. Der organische Abfall entspricht in etwa einem Drittel des produzierten Abfalls.
  • Diesen Abfall selbst zu verwenden, reduziert die Entsorgungskosten.
  • Durch die Kompostierung meidet man auch die Verbrennung der Feuchtmasse, garantiert eine bessere Verbrennung und reduziert unnötigen Energieverbrauch.
  • Die Kompostierung garantiert die Fruchtbarkeit der Erde: innerhalb von 6 bis 12 Monaten wird natürlicher Dünger produziert, als idealer Einsatz im Garten, im Gemüsegarten und für Vasenpflanzen.
  • Große Ersparnis durch geringeren Bedarf von Erde, Substraten und Kunstdünger.

 

Die 3 Grundregeln

  • Mischen Sie die Abfälle, indem Sie Feuchtmasse (Obst- und Gemüsereste, frisch geschnittenes Gras, usw.) mit trockneren Abfällen (Buschäste, Blätter und Stroh) abwechselnd schichten.
  • Sorgen Sie für genügend Lüftung. Bevor Sie damit beginnen, Abfälle dem Komposthaufen hinzuzufügen, legen Sie eine Schicht von ca. 8-10 cm faserreichen Torf oder trockene Blätter auf den Kompostierungsboden: Diese Schicht wird die Flüssigkeit, die sich während der organischen Zersetzung des Abfalls bildet, aufsaugen. Sorgen Sie dafür, dass die Masse nicht zusammengedrückt wird. Achten Sie außerdem auf ausreichende Luftdurchlässigkeit, durch die Verwendung von „Strukturmasse“ wie z.B. Äste von Baumschnitten und wälzen Sie regelmäßig die gesamte Masse.
  • Richtiger Temperatur- und Feuchtigkeitsgrad. Die Feuchtigkeit fördert die mikrobische Tätigkeit: Hyperaktivität hindert die Verbreitung des Sauerstoffes. Messen Sie den idealen Feuchtigkeitsgrad: ist Ihre Handfläche nachdem Sie etwas Kompost in der Hand gehalten haben feucht, liegen Sie richtig. Bei zu viel Nässe müssen sie lüften und trockenes Material hinzufügen. Ist Ihre Hand trocken, müssen Sie Wasser auf das Material gießen. Die Temperaturerhöhung – die auf die mikrobische Tätigkeit zurückzuführen ist – beschleunigt den Prozess und garantiert die Hygienisierung.

 

Tipp

Besser keine Fisch- oder Fleischreste (gekocht oder roh) in den Komposter werfen, um den Besuch von Mäusen, Katzen und anderen unerwünschten Tieren zu vermeiden!!!

WELCHE ABFÄLLE KOMMEN IN DEN KOMPOST UND WELCHE NICHT

 

Ja

Nein

Obst- und Gemüsereste Gekochtes oder rohes Fleisch oder Fisch
Baumbeschneidungsreste/Rinde Batterien und gebrauchtes Öl
Sägemehl/Stroh Gebrauchtes Speiseöl
Holzasche Baumaterial
Toxische und schadhafte Abfälle
Orangen (auch behandelte) Knochen
Alle Schalenarten Kohlenasche (Schwermetalle)
Brot, Mehl Papier und Karton
Zerkleinerte Eierschalen Metalle
Kaffee- und Teesatz Glas und Plastik
Getrocknetes Gras Säckchen/Beutel
Blätter Wegwerfwindeln
Erde in kleinen Mengen Milchbehälter (Tetrapak)

Die Entleerungen des Jahres 2023 beziehen sich auf den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 30.11.2023.

Im Falle eines Gemeinschaftsbehälter werden die Entleerungen der gesamten Wohnanlage angezeigt.

Dies ist die größte Müllsammelstelle der Umgebung. Im Recyclinghof der Meraner Stadtwerke in der Industriezone in Lana können Privatkunden jede Art von Abfall in jeder Menge und Größe – mit Ausnahme von Hausmüll – abgeben.
Es ist die einzige Stelle, bei der Privatkunden kostenlos (alternativ zum kostenpflichtigen Abholdienst) folgende Gegenstände abgegeben können: Korbflaschen, Glasscheiben, Spiegel, Batterien, Kühlschränke, Fernsehapparate, Computermonitore, 1 Waschbecken, 1 WC und 1 Bidet im Jahr. Die Abgabe des Grünmülls ist auch für Privatkunden kostenpflichtig.

Bestimmungen für den Zugang zu den Dienstleistungen des Recyclinghofes

IM RECYCLINGHOF DÜRFEN NUR ABFÄLLE AUS MERAN ABGEGEBEN WERDEN
Deshalb:

1. Auf Anfrage der zuständigen Mitarbeiter des Recyclinghofes sind die werten Kunden verpflichtet, einen Personalausweis vorzuweisen;

2. Im Falle der Entsorgung von Abfällen von Privatkunden über Dritte (ebenfalls Privatkunden), sind folgende Dokumente vorzuweisen:
– schriftliche Vollmacht;
– Fotokopie des Personalausweises des Vollmachtgebers.

3. Im Falle der Entsorgung von Abfällen seitens Herstellerfirmen, Transportunternehmen, Händlern und Vermittlern von Abfällen, sind folgende Dokumente vorzuweisen:
a) Dokument zur Identifizierung des Abfalls;
b) Ermächtigung zum Abfalltransport.

 

Dienstzeiten des Recyclinghofes

Tag Uhrzeit
Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 – 12.00 e 14.00 – 18.00
Mittwoch 8.00 – 12.00
Samstag 07.00 – 12.00
Freitag und Sonntag den ganzen Tag geschlossen
Der letzte Einlass erfolgt 20 Minuten vor Schließung des Recyclinghofes
Ja Nein
Papier Restmüll
Karton schmutziges Polystyrol
Glas Altreifen von Lastwagen und Traktoren
Dosen Bauschutt
Metalle Biomüll
Plastikflaschen und -behälter max 10lt
Kleider und Schuhe in gutem Zustand
Speiseöl und -fett (nur für Privatkunden)
Gebrauchte Mineralöle (nur für Privatkunden)
1 Waschbecken, 1 WC, 1 Bidet (nur für Privatkunden kostenlos 1 im Jahr)
Sperrmüll (nur für Privatkunden kostenlos bis 200 kg jährlich)
Holz (nur für Privatkunden kostenlos bis 100 kg jährlich)
Autoreifen und Motorradreifen (gegen Bezahlung)
Elektrische und elektronische Abfälle wie z.B. Geschirrspülmaschine, Waschmaschine, Fernseher oder Computermonitor ((nur für Privatkunden kostenlos)
Kühlschränke ((nur für Privatkunden kostenlos)
Gefährliche Abfälle (nur für Privatkunden kostenlos bis 30 kg jährlich)
Grünmüll (gegen Bezahlung)
Große, saubere Plastikfolien
Tetrapak (Milch-, Fruchtsaft- oder Getränkebehälter)

ACHTUNG! Wiederverwertbare Materialien müssen SAUBER sein. Sind diese verschmutzt, werden sie als Restmüll angesehen und kostenpflichtig angenommen. Die Kosten für die Entsorgung betragen 0,29232 € pro kg.

Tarife 2023-2024 für Gewerbekunden

In der Gemeinde Meran besteht der Tarif für die Müllentsorgung für Gewerbekunden aus einem festen und einem veränderlichen Anteil.

Grundkosten

Die Grundkosten bestehen aus drei Bestandteilen:

  • Tarif für die Erbringung des Dienstes, in Höhe von 54,48 € +  5 € Gebühr für den Kauf von Biomüll-Tüten (Bonus Presscontainer-Anschluss 10 €); darunter verstehen sich die Anschlusskosten;
  • Grundtarif je nach der besetzten Flächeneinheit, in Höhe von 1,370912 € pro qm: dieser Anteil richtet sich aufgrund der benützen Quadratmeter
  • Die Mindestanzahl der im Tarif berücksichtigten Entleerungen hängt von der ausgeführten Aktivität des Betriebes ab (siehe Tabelle 1).

Variabler Anteil

Jede zusätzliche Entleerung außer den im Tarif eingeschlossenen erhöht die Grundkosten um jeweils 0,071366 € pro Liter (0,441994 €/Kg Presscontainer) + MWSt 10%.

Tabelle 1 – Kosten für Mindestentleerungen (in Liter)

Kategorie Mindestentleerungen (l) Kosten für Mindestentleerungen
2.1 180 11,51 €
2.2 300 19,18 €
2.3 720 46,03 €
2.4 1.860 118,91 €
2.5 8.580 548,54 €
2.6 18.600 1.189,14 €

Tabelle 2 – Kosten für Mindestentleerungen (in Kg)

Kategorie Mindestentleerungen (Kg) Kosten für Mindestentleerungen
2.1 24,96   9,88 €
2.2 49,92 19,76 €
2.3 118,56 46,94 €
2.4 299,52 118,59 €
2.5 1.372,80 543,56 €
2.6 2.974,40 1177,72 €

Tabelle 3 – Beschreibung der Kategorien der Gewerbekunden

Kategorie Beschreibung
2.1
  • Büros von politischen, gewerkschaftlichen, kulturellen und sportlichen Vereinigungen
  • Büros von Berufsverbänden mit moralischer und sozialer Ausrichtung
  • Öffentliche Ämter
  • Lokale für Theateraufführungen und Kinos
  • Werkstätten
  • Für die allgemeine Benutzung zugängliche Garagen
  • Thermalanstalten
  • Büros von Freiberuflern, Technikern und Wirtschaftstreibenden
  • Versicherungsbüros
  • Schönheits- und Friseursalons
  • Räumlichkeiten, die eine nicht ausdrücklich unter anderen Gruppen erwähnte Verwendung haben
  • Banken und Kreditinstitute
  • Spielsalons
  • Großlagerhallen mit Kühlanlagen für die Lagerung des Obstes (ausgenommen Kühlzellen)
  • Tankstellen
  • Jede nicht überdachte Fläche, wo Müll anfallen kann
2.2
  • Räumlichkeiten religiöser Gemeinschaften
  • Garnis
  • Zimmervermietung
  • Geschäfte und dazugehörige Magazine, Lebensmittelgeschäfte und Verkaufsstände inbegriffen
  • Lagerhallen, die nicht zu Handels- oder Industriebetrieben gehören, also nicht unter anderen Gruppen angeführt sind
  • Nachtlokale
2.3
  • Werkhallen
  • Werkstätten
  • Bars
  • Cafés
2.4
  • Öffentliche und private Schulen
  • Kindergärten
  • Heime
  • Internate und Erziehungsanstalten
  • Hotels ohne Küchendienst
  • Restaurants
  • Gasthäuser und Schenken
2.5
  • Hotels und Pensionen mit Küchendienst
  • Privatkliniken
  • Campingplätze
2.6
  • Öffentliche Krankenhäuser
  • Kasernen
  • Öffentliche Heil- und Fürsorgeanstalten

Beispiel

Der Betreiber einer Bar von 50 Quadratmetern mit einem Behälter von 120 Litern, der im Laufe des Jahres 10 Mal geleert wurde, und der nicht selbst kompostiert, bezahlt:

Grundkosten:
(54,48 € + 50 m² * 1,370912 € + 720 * 0,063932 € + 5 € Biomüll-Tüten) + 10% MwSt.= 191,46 €

Variabler Anteil:
Zusätzlich geleerte Liter = (1.200 – 720) = 480 Liter
Preis der zusätzlich geleerten Liter = (480 Liter * 0,071366 € pro Liter) + 10% MwSt. = 37,68 €

Jährlicher Gesamttarif:
Jährlicher Gesamttarif = (191,46 + 37,68) = 229,14 €.

Tarife 2022 für Gewerbekunden

In der Gemeinde Meran besteht der Tarif für die Müllentsorgung für Gewerbekunden aus einem festen und einem veränderlichen Anteil.

Grundkosten

Die Grundkosten bestehen aus drei Bestandteilen:

  • Tarif für die Erbringung des Dienstes, in Höhe von 51,33943 €: darunter verstehen sich die Anschlusskosten;
  • Grundtarif je nach der besetzten Flächeneinheit, in Höhe von 1,27824 € pro qm: dieser Anteil richtet sich aufgrund der benützen Quadratmeter
  • Die Mindestanzahl der im Tarif berücksichtigten Entleerungen hängt von der ausgeführten Aktivität des Betriebes ab (siehe Tabelle 1).

Variabler Anteil

Jede zusätzliche Entleerung außer den im Tarif eingeschlossenen erhöht die Grundkosten um jeweils 0,04956 € pro Liter + MWSt. 10%.

Tabelle 1 – Kosten für Mindestentleerungen (in Liter)

Kategorie Mindestentleerungen (l) Kosten für Mindestentleerungen
2.1 240 13,08 €
2.2 480 26,17 €
2.3 1.140 62,15 €
2.4 2.880 157,01 €
2.5 13.200 719,61 €
2.6 28.600 1.559,16 €

Tabelle 2 – Kosten für Mindestentleerungen (in Kg)

Kategorie Mindestentleerungen (Kg) Kosten für Mindestentleerungen
2.1 38,40  12,97 €
2.2 76,80  25,93 €
2.3 182,40  61,58 €
2.4 460,80 155,58 €
2.5 2.112,00 713,08 €
2.6 4.576,00 1.545,01 €

Tabelle 3 – Beschreibung der Kategorien der Gewerbekunden

Kategorie Beschreibung
2.1
  • Büros von politischen, gewerkschaftlichen, kulturellen und sportlichen Vereinigungen
  • Büros von Berufsverbänden mit moralischer und sozialer Ausrichtung
  • Öffentliche Ämter
  • Lokale für Theateraufführungen und Kinos
  • Werkstätten
  • Für die allgemeine Benutzung zugängliche Garagen
  • Thermalanstalten
  • Büros von Freiberuflern, Technikern und Wirtschaftstreibenden
  • Versicherungsbüros
  • Schönheits- und Friseursalons
  • Räumlichkeiten, die eine nicht ausdrücklich unter anderen Gruppen erwähnte Verwendung haben
  • Banken und Kreditinstitute
  • Spielsalons
  • Großlagerhallen mit Kühlanlagen für die Lagerung des Obstes (ausgenommen Kühlzellen)
  • Tankstellen
  • Jede nicht überdachte Fläche, wo Müll anfallen kann
2.2
  • Räumlichkeiten religiöser Gemeinschaften
  • Garnis
  • Zimmervermietung
  • Geschäfte und dazugehörige Magazine, Lebensmittelgeschäfte und Verkaufsstände inbegriffen
  • Lagerhallen, die nicht zu Handels- oder Industriebetrieben gehören, also nicht unter anderen Gruppen angeführt sind
  • Nachtlokale
2.3
  • Werkhallen
  • Werkstätten
  • Bars
  • Cafés
2.4
  • Öffentliche und private Schulen
  • Kindergärten
  • Heime
  • Internate und Erziehungsanstalten
  • Hotels ohne Küchendienst
  • Restaurants
  • Gasthäuser und Schenken
2.5
  • Hotels und Pensionen mit Küchendienst
  • Privatkliniken
  • Campingplätze
2.6
  • Öffentliche Krankenhäuser
  • Kasernen
  • Öffentliche Heil- und Fürsorgeanstalten

Beispiel

Der Betreiber einer Bar von 50 Quadratmetern mit einem Behälter von 120 Litern, der im Laufe des Jahres 10 Mal geleert wurde, und der nicht selbst kompostiert, bezahlt:

Grundkosten:
(51,39943 € + 50 m² * 1,27824 € + 1.140 * 0,04956 €) + 10% MwSt.= 188,99 €

Variabler Anteil:
Zusätzlich geleerte Liter = (1.200 – 1.140) = 60 Liter
Preis der zusätzlich geleerten Liter = (60 Liter * 0,04952 € pro Liter) + 10% MwSt. = 3,271 €

Jährlicher Gesamttarif:
Jährlicher Gesamttarif = (188,99 + 3,271) = 192,261 €.

Den eigenen Müllbehälter sauber und in gutem Zustand zu halten, ist nicht nur ein Beweis von gesundem Menschenverstand und Bildung, sondern auch eine vom Gemeindereglement vorgesehene Bedingung.
Die Reinigung ist Pflicht des Verbrauchers, dem es frei steht, selbst dafür zu sorgen oder den Auftrag den Stadtwerken zu erteilen.

Die Stadtwerke führen den Waschdienst dreimal jährlich aus. Rufen Sie innerhalb April die Telefonnummer 0473 283283 an, um diesen Dienst gegen Bezahlung zu beanspruchen

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> Gemeindeverordnung über die Abfallbewirtschaftung

Verordnung über die Anwendung des Tarifs für die Abfallbewirtschaftung (abgeändert mit Ratsbeschluss Nr. 89/GR vom 2.12.2009)

> Betriebsordnung Recyclinghof Gemeinde Meran>

Antrag auf Versorgung mit der Müllabfuhr

WER KANN DEN ANTRAG STELLEN:
Der Antrag kann direkt vom Interessenten oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden.
Für gewerbliche Tätigkeiten (Betriebe) muss der Antragsteller eine Erklärung über die belegte Fläche (qm) abgeben.

NOTWENDIGE UNTERLAGEN:

  • Gültiger Ausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass).
  • Steuernummer und/oder MwSt.Nr.;
  • Katasterauszug;
  • für gewerbliche Tätigkeiten: Lageplan der Geschäftsräume.
  • für gewerbliche Tätigkeiten: Kopie des Eintrags bei der Handelskammer.

KOSTEN:
Für den Antrag werden keinerlei Kosten fällig.
Falls die Anbringung eines Vorhängeschlosses auf einem neuen Müllbehälter gewünscht wird, werden dafür 33 € in Rechnung gestellt.
Sollte die Montage vor Ort erfolgen, werden dafür 38 € dazugerechnet.

Abmeldung der Anschlüsse für Müllabfuhr

WER KANN DEN ANTRAG STELLEN:
Die Abmeldung kann vom Interessenten oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden im Falle von:

  • Umzug in eine andere Stadt;
  • Umzug in ein Altersheim, nach Vorlage einer Erklärung vonseiten des Altersheims;
  • Zusammenlegung von Haushalten;
  • Todesfall;
  • Aufgabe der Tätigkeiten.

NOTWENDIGE UNTERLAGEN

  • Gültiger Ausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass).

KOSTEN:
Für die Abmeldung werden keinerlei Kosten fällig.

Antrag auf Anschlusssänderung der Müllabfuhr (mit Änderung des Anschlussinhabers)

Dieser Vorgang macht eine Abmeldung und eine darauffolgende Neuanmeldung vonseiten des neuen Anschlussinhabers erforderlich.
Falls der Anschlussinhaber verstorben ist und auch Besitzer der Wohnung war, kann die Abmeldung ausschließlich nach Beendigung der laufenden Verträge für die betreffende Wohnung erfolgen.

Weißt du nicht, wohin mit etwas?

Nutze unseren Leitfaden zur Mülltrennung.

Meran, BZ

Herzlichen Glückwunsch, deine Gemeinde ist bei Junker angemeldet!

Abfall nicht gefunden? Schreibe es ins unten stehenden Formular, damit wir das Recyclingverzeichnis erweitern können.

    Erklärung der Rechnung

    KENNZEICHNENDE DATEN DER RECHNUNG Rechnungsnummer: Sie besteht aus drei Ziffern. Die erste Nummer entspricht dem Ausstellungsjahr der Rechnung, die zweite gibt die Art des Dienstes an; die dritte Nummer ist die fortlaufende Nummer der ausgestellten Rechnungen. vom: Das ist das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde. Der Bezugszeitraum ist vom: Damit wird angegeben, ob es sich um eine Abschlagzahlung, eine Endabrechnung oder eine Kündigung handelt. Ihre Kundennummer ist: Identifiziert eindeutig den Kunden und ist unbedingt notwendig, um seine vertragliche Position festzustellen.
    RECHNUNGSANSCHRIFT Stimmt mit dem Namen überein, auf den der Vertrag lautet, und gibt die Anschrift des Privatkunden oder den Rechtssitz von Gesellschaften und/oder Einzelfirmen an.
    RECHNUNGSEMPFÄNGER Darin sind der Name und die Adresse enthalten, an die die Rechnung geschickt wird.
    STEUERNUMMER/Ust-Id-Nr. Bei Privatpersonen ist die Steuernummer angeführt, bei Gesellschaften und/oder Einzelfirmen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
    NÜTZLICHE INFORMATIONEN In diesem Abschnitt sind die wichtigsten Telefonnummern aufgeführt, um sich mit den Stadtwerken in Verbindung zu setzen, sowie die Öffnungszeiten der Büros.
    GESAMTBETRAG DER RECHNUNG Gibt an, ob der Gesamtbetrag zu zahlen ist (wenn ein Pluszeichen davorsteht) oder rückerstattet wird (wenn ein Minuszeichen davorsteht).
    FÄLLIGKEITSDATUM Dies ist der letzte Tag, an dem die Rechnung bezahlt werden kann, ohne dass Verzugszinsen angerechnet werden. Im Falle der Abbuchung vom Bankkonto (Dauerauftrag) ist dies der Tag, an dem das Konto mit dem Betrag belastet wird.
    MWST-SÄTZE UND -VERWEISE In dieser Tabelle sind die auf die verschiedenen Beträge angewandten MWStSätze, die Netto- und die MWSt-Beträge aufgeführt. Die letzte Zeile der Tabelle enthält den gesamten mehrwertsteuerpflichtigen Betrag und den MWSt-Betrag.
    BISHERIGER ZAHLUNGSVERLAUF In diesem Abschnitt werden eventuelle frühere Rechnungen angeführt, deren Zahlung am Tag der Ausstellung der Rechnung noch nicht gebucht ist, oder es wird angegeben, dass die vorherigen Rechnungen ordnungsgemäß bezahlt wurden.
    BESCHREIBUNG DER RECHNUNG (AUF DER RÜCKSEITE DER RECHNUNG) Dienstcode: Mit diesem Code wird der genaue Ort identifiziert, an den die Lieferung erfolgt. Beschreibung: Hiermit wird die Art des berechneten Dienstes angegeben. Betrag: Dies ist der zu zahlende Gesamtbetrag, einschließlich MWSt.
    MITTEILUNGEN In diesem Abschnitt wird der Aufbau der Rechnung erklärt.
    NÜTZLICHE INFORMATIONEN Zahlungsweisen: hier wird angegeben, wie die Rechnung bezahlt/eingezogen werden kann. Rückerstattung von Guthaben: Rechnungen mit einem Betrag gleich oder unter + 1,55 € sind nicht zu bezahlen/werden nicht rückerstattet, sondern werden mit einer der nächsten Rechnungen verrechnet.