Was ist zu tun falls...

Antrag auf Versorgung mit der Müllabfuhr

WER KANN DEN ANTRAG STELLEN:
Der Antrag kann direkt vom Interessenten oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden.
Für gewerbliche Tätigkeiten (Betriebe) muss der Antragsteller eine Erklärung über die belegte Fläche (qm) abgeben.

NOTWENDIGE UNTERLAGEN:

  • Gültiger Ausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass);
  • Steuernummer und/oder MwSt.Nr.;
  • Katasterauszug;
  • für gewerbliche Tätigkeiten: Lageplan der Geschäftsräume.
  • für gewerbliche Tätigkeiten: Kopie des Eintrags bei der Handelskammer

 

KOSTEN:
Für den Antrag werden keinerlei Kosten fällig.
Falls die Anbringung eines Vorhängeschlosses auf einem neuen Müllbehälter gewünscht wird, werden dafür 30 € + MWSt. (22%) in Rechnung gestellt.
Sollte die Montage vor Ort erfolgen, werden dafür 35 € dazugerechnet.

 


Abmeldung der Anschlüsse für Müllabfuhr

WER KANN DEN ANTRAG STELLEN:
Die Abmeldung kann vom Interessenten oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden im Falle von:

  • Umzug in eine andere Stadt;
  • Umzug in ein Altersheim, nach Vorlage einer Erklärung vonseiten des Altersheims;
  • Zusammenlegung von Haushalten;
  • Todesfall;
  • Aufgabe der Tätigkeiten.



NOTWENDIGE UNTERLAGEN

  • Gültiger Ausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass).

 

KOSTEN:
Für die Abmeldung werden keinerlei Kosten fällig.

 


Antrag auf Anschlusssänderung der Müllabfuhr (mit Änderung des Anschlussinhabers)

Dieser Vorgang macht eine Abmeldung und eine darauffolgende Neuanmeldung vonseiten des neuen Anschlussinhabers erforderlich.
Falls der Anschlussinhaber verstorben ist und auch Besitzer der Wohnung war, kann die Abmeldung ausschließlich nach Beendigung der laufenden Verträge für die betreffende Wohnung erfolgen.

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