In der Gemeinde Meran besteht der Tarif für die Müllentsorgung für Gewerbekunden aus einem festen und einem veränderlichen Anteil.

Grundkosten

Die Grundkosten bestehen aus drei Bestandteilen:

  • Tarif für die Erbringung des Dienstes, in Höhe von 48,95 €: darunter verstehen sich die Anschlusskosten;
  • Grundtarif je nach der besetzten Flächeneinheit, in Höhe von 1,21737 € pro qm: dieser Anteil richtet sich aufgrund der benützen Quadratmeter
  • Tarif für eine Mindestanzahl von Entleerungen (0,04720 € pro l). Die Mindestanzahl der im Tarif berücksichtigten Entleerungen hängt von der ausgeführten Aktivität des Betriebes ab (siehe Tabelle 1).

Variabler Anteil

Jede zusätzliche Entleerung außer den im Tarif eingeschlossenen erhöht die Grundkosten um jeweils 0,0472 € pro Liter (0,29232 €/Kg) + MWSt. 10%.

Tabelle 1 - Kosten für Mindestentleerungen (in Liter)

Kategorie Mindestentleerungen (l) Kosten für Mindestentleerungen
2.1 240 12,46 €
2.2 480 24,92 €
2.3 1.140 59,19 €
2.4 2.880 149,53 €
2.5 13.200 658,34 €
2.6 28.600 1.484,91 €

Tabelle 2 - Kosten für Mindestentleerungen (in Kg)

Kategorie Mindestentleerungen (Kg) Kosten für Mindestentleerungen
2.1 38,40  12,35 €
2.2 76,80  24,70 €
2.3 182,40  58,65 €
2.4 460,80  14817 €
2.5 2.112,00  679,12 €
2.6 4.576,00 1.471,42 €

Tabelle 3 - Beschreibung der Kategorien der Gewerbekunden

Kategorie Beschreibung
2.1
  • Büros von politischen, gewerkschaftlichen, kulturellen und sportlichen Vereinigungen
  • Büros von Berufsverbänden mit moralischer und sozialer Ausrichtung
  • Öffentliche Ämter
  • Lokale für Theateraufführungen und Kinos
  • Werkstätten
  • Für die allgemeine Benutzung zugängliche Garagen
  • Thermalanstalten
  • Büros von Freiberuflern, Technikern und Wirtschaftstreibenden
  • Versicherungsbüros
  • Schönheits- und Friseursalons
  • Räumlichkeiten, die eine nicht ausdrücklich unter anderen Gruppen erwähnte Verwendung haben
  • Banken und Kreditinstitute
  • Spielsalons
  • Großlagerhallen mit Kühlanlagen für die Lagerung des Obstes (ausgenommen Kühlzellen)
  • Tankstellen
  • Jede nicht überdachte Fläche, wo Müll anfallen kann
2.2
  • Räumlichkeiten religiöser Gemeinschaften
  • Garnis
  • Zimmervermietung
  • Geschäfte und dazugehörige Magazine, Lebensmittelgeschäfte und Verkaufsstände inbegriffen
  • Lagerhallen, die nicht zu Handels- oder Industriebetrieben gehören, also nicht unter anderen Gruppen angeführt sind
  • Nachtlokale
2.3
  • Werkhallen
  • Werkstätten
  • Bars
  • Cafés
2.4
  • Öffentliche und private Schulen
  • Kindergärten
  • Heime
  • Internate und Erziehungsanstalten
  • Hotels ohne Küchendienst
  • Restaurants
  • Gasthäuser und Schenken
2.5
  • Hotels und Pensionen mit Küchendienst
  • Privatkliniken
  • Campingplätze
2.6
  • Öffentliche Krankenhäuser
  • Kasernen
  • Öffentliche Heil- und Fürsorgeanstalten

Beispiel

Der Betreiber einer Bar von 50 Quadratmetern mit einem Behälter von 120 Litern, der im Laufe des Jahres 10 Mal geleert wurde, und der nicht selbst kompostiert, bezahlt:

Grundkosten:
(48,95184 € + 50 m² * 1,1935 € + 1.140 * 0,04720 €) + 10% MwSt.= 179,97 €

Variabler Anteil:
Zusätzlich geleerte Liter = (1.200 - 1.140) = 60 Liter
Preis der zusätzlich geleerten Liter = (60 Liter * 0,04720 € pro Liter) + 10% MwSt. = 3,115 €

Jährlicher Gesamttarif:
Jährlicher Gesamttarif = (179,97 + 3,115) = 183,08 €.

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