Für die Erstwohnungen wird – unabhängig von der effektiven Benutzung des Behälters – der Tarif auf den Namen des Meldeamtskarteikarteninhabers oder auf den Namen eines anderen Familienmitgliedes, das dort wohnhaft ist, festgesetzt, wobei jedoch alle meldeamtlich aufscheinenden Familienmitglieder solidarisch zur Zahlung verpflichtet sind.
Die Tarifberechnung ist an die effektive Anzahl der Familienmitglieder gebunden.
Für die Zweitwohnungen ist der Tarif von den Eigentümern oder Mietern geschuldet.
Der angesetzte Tarif entspricht immer dem einer zweiköpfigen Familie, unabhängig von der effektiven Anzahl der Familienmitglieder.

Tarifbefreiungen

Von der Tarifpflicht befreit sind :

  • nicht verwendete Räumlichkeiten ohne Einrichtung, die das ganze Jahr geschlossen sind und über keinen Strom- und Gasanschlussvertrag verfügen;
  • Wohnungen von Personen, die im gesamten Kalenderjahr in einem Altersheim leben. Diesbezügliche Dokumentation muss jährlich den Stadtwerken Meran vorgelegt werden;

Ermäßigungen

Tarifermäßigungen erhalten:

  • Personen, die kompostieren;
  • Lebensgefährte mit getrenntem Familienbogen;
  • Personen, die aus Krankheitsgründen (ärztliche Bestätigung notwendig) Windelhosen/-einlagen verwenden, werden die Kosten zur Entsorgung (Nutzungstarif) von 1.500 Litern Restmüll von der produzierten Gesamtmüllmenge abgezogen.

 

Wichtig!

Melden Sie unverzüglich am Schalter der Stadtwerke Meran in der A.-Brogliatistraße 12 jegliche Änderungen der Familiensituation (z.B. Geburten, Todesfälle, Änderungen des Wohnsitzes, usw.) um Ihre Gebührensituation auf den neuesten Stand zu bringen und eventuelle Strafen zu vermeiden.

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