Der Dokumentenzugang ist das Recht auf Datenanforderung seitens des Inhabers eines direkten, konkreten und aktuellen Interesses, das einer rechtlich geschützten Situation entspricht und in Verbindung mit dem Dokument steht, dessen Zugang beantragt wird. Das Recht auf Dokumentenzugang wird durch das Gesetz 241/1990, Art. 22-28 geregelt.