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Wasserversorgung

Allgemeine Informationen

Die Stadtwerke Meran AG führen die Trinkwasserversorgung seit 1. Juli 1998. Das Wasser der Quellen ist ein weiches Wasser, d.h. es hat einen niedrigen Kalkgehalt.

Aus den 24 Quellen im Gebiet Burggrafenamt fließt das Wasser durch die 62 km langen Leitungen in sieben Behälter, die ihrerseits das städtische Verteilernetz speisen.

Nur in Ausnahmefällen oder bei Knappheit des Quellwassers werden die Tiefbrunnen in Betrieb gesetzt und das entnommene Wasser direkt in das Verteilernetz eingespeist.
Das unterirdische Verteilernetz, das zum größten Teil aus Stahl- oder Gusseisenrohren besteht, erstreckt sich im Gemeindegebiet Meran über ca. 130 km. Es werden 562 Oberflurhydranten und 198 Unterflurhydranten bespeist.

Außerdem wird die Quelle Frigele, eine der größten Quellen Südtirols, und deren übergemeindliche Quellzuleitung der Gemeinden Meran, Algund, Lana, Tscherms und Marling mit einer Länge von 19,4 km instandgehalten, verwaltet und überwacht.

24
Quellen
8
Wasserspeicher
6
Tiefbrunnen
1
Neutralisationsanlage
1
E-Werk
130
km Verteilungsnetz
62
km Zuleitungen
14
Mitarbeiter

Das Meraner Trinkwasser stammt zu 95% aus Quellen. Das ist ein Rekordwert, den nur wenige andere Städte erreichen!
Zugleich erklärt dies, warum unser Trinkwasser so gut, so rein und vom ernährungswissenschaftlichen Standpunkt her so ausgewogen ist. Fernab von möglichen Verunreinigungen reichert sich Quellwasser mit Mineralien an, bevor es aus dem Felsen strömt. Mineralien, die für unseren Organismus wichtig sind. Da das Quellwasser bis zu unserem Wasserhahn nur ein paar Stunden unterwegs ist, behält es diese hohe Qualität und Reinheit bei.

Quelle Schweinsteg

Grafeis – Neutralisationsanalge

Das Quellwasser Grafeis wird mittels Filtration durch Kieselsteine behandelt. Dadurch wird das Wasser neutralisiert und ist somit weniger aggressiv für die Stahlleitungen.

Trinkwasserschutz schon an der Quelle

Trinkwasserschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die bereits am Ursprung beginnt. Zu diesem Zweck sind Wasserschutzgebiete eingerichtet worden. Sie bewahren Quellen und Brunnen vor eventuellen Verunreinigungen und Verseuchungen. Der Gesetzgeber sieht umso mehr Einschränkungen vor, je näher man der Quelle oder dem Brunnen ist.

Die Zone I liegt unmittelbar an der Quelle bzw. am Brunnen. Sie muss eingezäunt sein, um willkürlichen Zugang und etwaige Beschädigungen auszuschließen. Es sind lediglich Tätigkeiten erlaubt, die mit der Fassung des Wassers in Zusammenhang stehen.

Die Zone II = das nähere Umfeld.

Die Zone III schließt normalerweise das gesamte Einzugsgebiet der betreffenden Gewässer ein. Sie muss gegen mögliche Mengen und Qualitätsschwankungen des Wassers geschützt werden.

Die Schutzmaßnahmen zielen vor allem darauf ab, den Einsatz von Düngemitteln (Natur- und Kunstdünger), aber auch die Verdichtung des Bodens zu verhindern. Denn dadurch fließt Regenwasser zu schnell ab und kann nicht über Wasserläufe wie Bäche und Rinnsale in die Quelle einsickern. Darüber hinaus müssen Bäume oder Buschwerk entfernt werden, die in irgendeiner Weise die Quelle beeinträchtigen können. Wenn sich in ihrer Nähe Weiden oder Tierzuchtbetriebe befinden, müssen diese wirksam eingezäunt werden.

Das Meraner Trinkwasser

Seit Frühjahr 2014 wird die gesamte Trinkwasserversorgung der Gemeinde Meran, insgesamt 20 Anlagen, durch ein Fernwirksystem überwacht und gesteuert. Sämtliche Anpassungsarbeiten an den Anlagen vor Ort sowie die Installationsarbeiten wurden vom Personal der Stadtwerke Meran direkt durchgeführt. Zusätzlich werden wöchentlich die Wasserspeicher und einmal im Monat die Quellen und Tiefbrunnen von einem Techniker persönlich vor Ort kontrolliert.

Das Meraner Trinkwasser stammt aus 24 verschiedenen Quellen, die sich hauptsächlich im Passeiertal, Vinschgau und Naiftal befinden; es wird in 6 verschiedenen Wasserspeichern aufgefangen. Von hier aus erreicht es durch ein Verteilernetz mit einer Gesamtlänge von über 130 km die Meraner Haushalte. Es werden außerdem 45 öffentliche Brunnen bespeist und vom Personal des Wasserwerkes instand gehalten.
Im Notfall wird das Verteilernetz auch mit Wasser gespeist, das aus 6 Tiefbrunnen und 2 zusätzlichen Wasserspeichern kommt.

Im Jahre 2023 sind in Meran ungefähr 3,5 Mil. Kubikmeter Trinkwasser ( 1 Kubikmeter = 1.000 Liter) verteilt worden. Der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch im Haushalt beträgt 250 Liter täglich. Es werden 4.800 Kunden versorgt. Jedes Jahr werden ca. 500 Trinkwasserzähler ausgetauscht, sodass jeder Kunde ca. alle 10 Jahre einen neuen Zähler erhält.

Trotz der am Ursprung des Meraner Trinkwassers getätigten Schutzmaßnahmen führen die zuständigen Ämter durchschnittlich jede Woche 4 chemische und bakteriologische Analysen durch.
Die Stadtwerke selbst führen jährlich insgesamt ca. 210 interne Analysen durch.
Die wichtigsten Parameter zur Beschreibung der Trinkwasserqualität sind:

  • der Säuergrad (pH);
  • die spezifische elektrische Leitfähigkeit;
  • die Gesamthärte.

DER SÄUERGRAD (pH-WERT)
Der pH-Wert beschreibt, ob das Trinkwasser vom chemischen Gesichtspunkt her neutral (pH =7), basisch (pH zwischen 7 u. 14) oder sauer (pH zwischen 1 u. 7) ist.
Für Trinkwasser wird vom Gesetz der Wertbereich zwischen 6,5 und 9,5 empfohlen. Das Meraner Trinkwasser fällt mit seinem neutralen pH-Wert genau in diesen Bereich. Trinkwasser mit ausgesprochen sauren oder basischen Werten gilt hingegen als potenziell gesundheitsschädlich.

DIE LEITFÄHIGKEIT
Die Leitfähigkeit des Trinkwassers hängt von seinem Mineralgehalt ab, d.h. sie steht für die Menge der darin gelösten Mineralsalze. Je höher deren Konzentration, desto höher die elektrische Leitfähigkeit des Wassers. Eine niedrige Konzentration an Mineralsalzen kann das Verrosten der Wasserleitungen begünstigen.

DIE GESAMTHÄRTE
Die Härte des Wassers wird anhand seines Gehaltes an Kalzium und Magnesium gemessen. Dieser hängt hauptsächlich von der Beschaffenheit des Ursprungsbodens ab. Die Richtwerte liegen zwischen 15 und 50 französischen Graden (°F) bzw. 8,4 und 28 deutschen Graden (°D).
Die Einzugsgebiete, aus denen das Meraner Trinkwasser stammt, bestehen vorwiegend aus Kieselfelsen. Diese sorgen dafür, dass das Wasser als weich bis mäßig hart eingestuft werden kann. Denken Sie daran, wenn Sie das Waschmittel für die Spülmaschine oder Waschmaschine dosieren: In Meran reichen Mindestmengen aus, um beste Ergebnisse zu erzielen!
Auf Antikalkmittel kann gänzlich verzichtet werden. Eine Gelegenheit mehr, um die Umwelt und die eigene Brieftasche zu schonen.

Parameter Richt-
wert
WS
Marling
WS
Zenoberg
WS
Gratsch
pH > 6,5 und
< 9,5
8 7,6 7,8
Leitfähigk.
(uS/cm)
<2500 305 158 30
Ges.-härte (fr. Skala °F) 15 – 50 15 7,4 2
Ges.-härte
(dt. Skala °D)
8,4 – 28 8,4 4,2 1,1
Parameter Richt-
wert
WS
Naiftal
WS
Grumser
WS
Waidmann
pH > 6,5 und
< 9,5
7,7 8,1 8,9
Leitfähigk.
(uS/cm)
<2500 98 175 144
Ges.-härte (fr. Skala °F) 15 – 50 4,1 9,3 6,8
Ges.-härte
(dt. Skala °D)
8,4 – 28 2,3 5,2 3,8

Meran verfügt über 69 öffentlich zugängliche Trinkbrunnen, die zu 95 % von Quellwasser aus dem Passeiertal, dem Vinschgau und dem Naiftal gespeist werden und über eine optimale Qualität verfügen.

Um auf dieses wertvolle Gut aufmerksam zu machen, hat die Meraner Stadtgärtnerei, in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken, den Meraner Brunnenweg gestaltet.

Es handelt sich dabei um einen reizvollen Rundgang, der durch die Altstadt, das Steinachviertel und die Promenade vorbei an 12 zentral gelegenen Trinkbrunnen vorbei führt.
Diese 12 Brunnen können übrigens auch im Internet virtuell besichtigt werden.

Zur Website Meraner Brunnenweg

Die Trinkwasser-Dienstleistungscharta stellt eine Gewährleistung an die Bürger dar, da sie die Qualitätsstandards für den Dienst festlegt, d. h. die Merkmale der von den Stadtwerken erbrachten grundlegenden Dienstleistungen sowie die Fristen, innerhalb derer diese zu erbringen sind.

Werden dieses Fristen nicht eingehalten, hat der Kunde des Trinkwasserversorgungsdienstes das Recht, von den Stadtwerken eine Rückerstattung zu fordern.
Im Folgenden werden die spezifischen Qualitätsstandards des Trinkwasserversorgungsdienstes aufgelistet, welche die Stadtwerke Meran garantieren:

Standard Beschreibung Wert
Einstellung der Lieferung (Schließen des Zählers) bei Vertragskündigung Maximaler Zeitraum zwischen dem Abmeldegesuch des Kunden und der Unterbrechung der Lieferung binnen 3 Arbeitstagen
Freigabe der eingestellten Lieferung bei Kundenwechsel Maximaler Zeitraum zwischen dem Antrag auf Lieferung durch den Kunden und der Aktivierung der Lieferung binnen 3 Arbeitstagen (ohne Änderung der Zählergröße)
Erstellen des Kostenvoranschlags Maximaler Zeitraum zwischen dem Datum des Lokalaugenscheines und dem Datum der Erstellung des Kostenvoranschlages binnen 20 Arbeitstagen bei einem Rohrdurchmesser bis 50 mm
Arbeitsbeginn bei Neuanschlüssen Maximaler Zeitraum zwischen der Bezahlung der Anzahlung (im Falle eines Kostenvoranschlages) oder dem Lokalaugenschein (ohne Kostenvoranschlag) und dem Beginn der Arbeiten binnen 15 Arbeitstagen
Arbeitsbeginn bei Reparaturen ohne Grabung Maximaler Zeitraum zwischen der Verständigung durch den Kunden und dem Beginn der Arbeiten ohne Grabung binnen 5 Arbeitstagen
Arbeitsbeginn bei Reparaturen mit Grabung Maximaler Zeitraum zwischen der Verständigung durch den Kunden und dem Beginn der Arbeiten mit Grabung binnen 10 Arbeitstagen
Beginn der Zählerprüfung Maximaler Zeitraum zwischen dem Antrag des Kunden und dem Austausch des Zählers binnen 5 Arbeitstagen
Beginn der Druckprüfung Maximaler Zeitraum zwischen dem Antrag des Kunden und dem Beginn der Überprüfung des Lieferdruckes binnen 5 Arbeitstagen
Antwortzeiten bei schriftlichen Beanstandungen Maximaler Zeitraum zwischen dem Antrag des Kunden und der Antwort des Betreibers binnen 20 Arbeitstagen (ausgenommen Überprüfung der Eichung)
Unterbrechungszeit bei ordentlichen und außerordentlichen Arbeiten Maximale geplante Unterbrechungzeit der Lieferung maximal 24 Stunden

Bei Nichteinhaltung der spezifischen Standards, die in der vorliegenden Dienstleistungscharta festgelegt sind, bezahlen die Stadtwerke auf schriftlichen Antrag durch den Kunden eine alles einschließende Pauschalentschädigung in Höhe von 50 Euro.

Der Rückerstattungsantrag einschließlich der Angaben und Unterlagen, welche die Nichteinhaltung der oben genannten Standards belegen, sind per Post, Fax (0473-448900) oder E-Mail (info@swmeran.it) an folgenden Empfänger zu senden:

Stadtwerke Meran AG
A.-Brogliatistraße 12 – 39012 Meran (BZ)

Die Einreichung muss innerhalb von 30 Tagen ab Beginn der beanstandeten Leistung erfolgen (laut Protokolldatum der Stadtwerke).
Nach Anerkennung der Gültigkeit des Antrags schreiben die Stadtwerke den Betrag in der jeweils nächsten Rechnung gut.
Die Trinkwasser-Dienstleistungscharta wurde unter Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 27. Januar 1994 bzgl. der Grundsätze zur Erbringung von öffentlichen Leistungen sowie der Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 29. April 1999, die ein allgemeines Bezugsschema für die Erstellung der Charta für den integrierten Wasserdienst liefert, erstellt und angewandt und wurde durch den Verwaltungsrat am 22.3.2010 genehmigt.
Sie fördert eine größere Transparenz in den Geschäftsbeziehungen, ein besseres Verständnis der Verträge sowie die Kontrolle der Tätigkeit der Stadtwerke. Diese sind auf diese Weise dazu angehalten, verbindlichere und besser messbare Verpflichtungen einzuhalten, um so den Versorgungsdienst zu optimieren, sowohl was die tatsächlich geleistete Qualität, als auch die wahrgenommene Qualität angeht. Die Stadtwerke stehen voll hinter diesem „offenen“ Ansatz für die Handhabung ihrer Dienste und sehen in diesem eine Möglichkeit zur Anerkennung der guten Qualität der erbrachten Leistungen sowie ein hervorragendes Mittel zur weiteren Verbesserung.
Die Trinkwasser-Dienstleistungscharta steht den Kunden außer auf dieser Seite auch am Schalter der Stadtwerke in der A.-Brogliatistraße 12 zur Verfügung und wird allen Kunden bei der Vertragsunterzeichnung ausgehändigt.

Dienstleistungscharta für die Trinkwasserversorgung

Der Wassertarif setzt sich aus der Trinkwassertarif und Abwassertarif zusammen. Der Trinkwassertarif besteht aus einem fixen und einem variablen Bestandteil (+ MwSt).

Tarife 2024

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie den gültigen Wassertarif.

Tarifeigenschaft
a) VARIABLE GEBÜHR
Privatverbrauch (Jahrestarif pro Wohnung)
 – ERMÄßIGTER TARIF für den Verbrauch von bis zu 84 m3 pro Jahr und Wohneinheit 0,454 €/m3
 – ERHÖHTER TARIF 0,792 €/m3
Gemeinschaften, Betriebe
 – ERMÄßIGTER TARIF 0,792 €/m3
 – ERHÖHTER TARIF 1,071 €/m3
 

b) ZÄHLERMIETE UND FIXGEBÜHR (auf Grund des
Zählerdurchmessers)

  13 – 20 mm   60,472 €/Jahr
  25 – 30 mm 120,944 €/Jahr
  40 – 50 mm 302,361 €/Jahr
  65 – 80 mm 665,193 €/Jahr
        100 mm 1028,026 €/Jahr
 

c) ABWASSERLEITUNG UND -KLÄRUNG

Privatverbrauch und nicht produzierendes Gewerbe 1,2458 €/m3
Produzierendes Gewerbe ***

*** Der Abwassertarif für das produzierende Gewerbe hängt vom Tätigkeitsbereich des Betriebes ab.

Berechnungsbeispiel Wasser- und Abwassertarif

Eine Familie mit einem Zähler mit Durchmesser von 20 mm und mit einem Jahresverbrauch von 200 m3 bezahlt:

  • Quota fissa: 60,472 €
  • Quota variabile: (0,454 € * 84 + 0,792 € * 116) = 130,02 €
  • Acque reflue: (1,2458 € * 200) = 249,16 €

Tariffa annua totale: (60,472 €+ 130,02 € + 249,16 € ) * 1,1 (10% IVA) = 483,63 €

Tarife 2023

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie den gültigen Wassertarif.

Tarifeigenschaft
a) VARIABLE GEBÜHR
Privatverbrauch (Jahrestarif pro Wohnung)
 – ERMÄßIGTER TARIF für den Verbrauch von bis zu 84 m3 pro Jahr und Wohneinheit 0,414 €/m3
 – ERHÖHTER TARIF 0,722 €/m3
Gemeinschaften, Betriebe
 – ERMÄßIGTER TARIF 0,722 €/m3
 – ERHÖHTER TARIF 0,976 €/m3
 

b) ZÄHLERMIETE UND FIXGEBÜHR (auf Grund des
Zählerdurchmessers)

  13 – 20 mm   55,12 €/Jahr
  25 – 30 mm 110,25 €/Jahr
  40 – 50 mm 275,62 €/Jahr
  65 – 80 mm 606,37 €/Jahr
        100 mm 937,12 €/Jahr
 

c) ABWASSERLEITUNG UND -KLÄRUNG

Privatverbrauch und nicht produzierendes Gewerbe 1,1356 €/m3
Produzierendes Gewerbe ***

*** Der Abwassertarif für das produzierende Gewerbe hängt vom Tätigkeitsbereich des Betriebes ab.

Berechnungsbeispiel Wasser- und Abwassertarif

Eine Familie mit einem Zähler mit Durchmesser von 20 mm und mit einem Jahresverbrauch von 200 m3 bezahlt:

  • Fixgebühr: 55,25 €
  • Variable Gebühr (0,414 € * 84 + 0,722 € * 116) = 118,52 €
  • Abwasser (1,1356 € * 200) = 227,12 €

Gesamter Jahrestarif: (55,25 + 118,528 + 227,12) * 1,1 (10% MWSt.) = 440,99 €

Der Wassertarif setzt sich aus der Trinkwassertarif und Abwassertarif zusammen. Der Trinkwassertarif besteht aus einem fixen und einem variablen Bestandteil (+ MwSt).

Abschluss eines neuen Wasservertrags oder Eintritt in einen Vertrag

WER KANN DEN ANTRAG STELLEN:
Der Antrag kann direkt vom Anschlussinhaber oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden. Im Falle der Versorgung einer Eigentümergemeinschaft kann der Anschlussinhaber sein:

  • der Hausverwalter;
  • einer der Eigentümer, wenn kein Hausverwalter vorhanden ist;
  • für gewerbliche Tätigkeiten der gesetzliche Vertreter oder sein Bevollmächtigter.

 

N.B. Die bevollmächtigte Person muss mit einer schriftlichen Vollmacht versehen sein.

NOTWENDIGE UNTERLAGEN

  • Gültiger Ausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass).
  • Steuernummer und/oder MwSt.Nr.;
  • Datum und Nummer der Baugenehmigung, wenn das Gebäude nach 1977 gebaut wurde;
  • Katasterauszug;
  • Kopie der gesetzlich ausgestellten Konformitäts- oder Übereinstimmungserklärung der Anlage (nur für neue Anschlüsse und die Abänderung, Erweiterung, ausserordentliche Wartung von Anlagen innerhalb bereits angeschlossener Gebäude);
  • Für gewerbliche Tätigkeiten Kopie des Eintrags bei der Handelskammer;

 

KOSTEN:

  • Anschlusskosten: 52,80 € + MWSt (10%)
  • Stempelmarke für den Vertrag (virtuell): 16,00 €

 

Diese Kosten werden mit der nächstmöglichen Rechnung berechnet.

KOSTEN FÜR EINE BAUSTELLE:

  • Anschlusskosten: 52,80 € + MWSt (10%)
  • Stempelmarke für den Vertrag (virtuell): 16,00 €
  • Kaution: 516 €

 

Diese Kosten müssen mittels Scheck oder Bancomat bezahlt werden. (Bargeld wird nicht angenommen).

KOSTEN FÜR EIN PROVISORIUM:

  • Anschlusskosten: 52,80 € + MWSt (10%)
  • Abmeldungskosten: 52,80 € + MWSt. (10%)
  • Stempelmarke für den Vertrag (virtuell): 16,00 €
  • Kaution: 77 €

Diese Kosten müssen mittels Scheck oder Bancomat bezahlt werden. (Bargeld wird nicht angenommen).


Eintritt in einen Wasserversorgungsvertrag mit offenem Zähler

WICHTIG: Der neue Kunde muss sich vom vorherigen Anschlussinhaber eine schriftliche Vollmacht ausstellen lassen oder mit ihm zusammen vorstellig werden.

WER KANN DEN ANTRAG STELLEN:
Der Antrag kann direkt vom neuen Anschlussinhaber oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden. Im Falle der Versorgung für eine Eigentümergemeinschaft kann der Anschlussinhaber sein:

  • der Hausverwalter;
  • einer der Eigentümer, wenn kein Hausverwalter vorhanden ist;
  • im Falle von gewerblichen Tätigkeiten der gesetzliche Vertreter oder sein Bevollmächtigter.

 

Falls der Anschlussinhaber verstorben ist, muss der Antrag auf Ummeldung von einem gesetzlichen Erben gestellt werden: Hierzu ist eine Selbstbescheinigung erforderlich, die bei unseren Büros vorgenommen werden kann.
N.B. Die bevollmächtigte Person muss mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattet sein.

NOTWENDIGE UNTERLAGEN:

  • Gültiger Ausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass).
  • Steuernummer und/oder UST-Id-Nr.;
  • Datum und Nummer der Baugenehmigung, wenn das Gebäude nach 1977 gebaut wurde;
  • Katasterauszug;
  • Im Falle von gewerblichen Tätigkeiten Kopie des Eintrags bei der Handelskammer.
  • Für Gesellschaften eine Erklärung zur Bestätigung der Identität des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft.

 

KOSTEN:

  • Kosten für den neuen Anschlussinhaber: 26,40 € + MWST. (10%) + 16,00 € für Steuermarke (virtuell).
  • Kosten für den alten Anschlussinhaber: 26,40 € + MWST. (10%).
  • Kosten für die Ummeldung auf den Erben: 16,00 € für Steuermarke (virtuell).

 

Diese Kosten werden mit der nächstmöglichen Rechnung berechnet.


Abmeldung eines Wasserversorgungsvertrags

WER KANN DEN ANTRAG STELLEN:
Der Antrag muss vom Anschlussinhaber oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden.
Die bevollmächtigte Person muss mit einer schriftlichen Vollmacht ausgestattet sein.
Die Abmeldung kann auch schriftlich beantragt werden, unter Angabe einer Anschrift für die Zusendung der letzten Rechnung.
Falls der Anschlussinhaber verstorben ist, muss die Abmeldung nach Selbstbescheinigung von einem gesetzlichen Erben beantragt werden.

NOTWENDIGE UNTERLAGEN

  • Gültiger Ausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass).

 

KOSTEN:

  • Abmeldungskosten: 52,80 € + MWSt. (10%).

 

Diese Kosten werden mit der nächstmöglichen Rechnung berechnet.

Unser Wasser zu schätzen bedeutet vor allem, im täglichen Gebrauch sparsam damit umzugehen. Es ist schier unglaublich, wie viel durch einige unscheinbare Maßnahmen, die uns wenig Mühe und nur ein wenig Aufmerksamkeit kosten, eingespart werden kann.

Einige Beispiele:

Dreh den Wasserhahn zu, während du dich einseifst. Ebenso beim Zähneputzen oder beim Rasieren. Du wirst an die 15 Liter Wasser pro Tag/Person einsparen, also 2.500 Liter im Jahr.
Dusche, anstatt zu baden: So verbrauchst du nur 40 Liter Wasser, statt 150.
Installiere einen einfachen Luftsprudler (Perlator) im Wasserhahn, der dem herausfließenden Wasser Luft beimischt. Dies bringt eine Ersparnis von weiteren 6.000 Liter Wasser im Jahr.
Repariere tropfende Wasserhähne sofort! So sparst du Dutzende Liter Wasser am Tag.
Das Wasser aus dem Spülkasten macht über 30% des Wasserverbrauchs im Haushalt aus! Du kannst dies durch den Einbau eines Spülkastens mit Sparspülung reduzieren.
Schalte Waschmaschinen und Spülmaschinen erst dann ein, wenn sie wirklich voll sind: Du sparst so Wasser und Strom.
Lass das Wasser nicht laufen, während du das Geschirr mit der Hand abspülst, sondern füll das Spülbecken mit der benötigen Menge Wasser.
Damit erzielst du unter Umständen eine Ersparnis von bis zu 100 Liter pro Abspülvorgang.
Sammle wann immer möglich Regenwasser ein – zum Gießen.
Wasch Obst und Gemüse in einer Wasserschüssel unter Zusatz von ein wenig Speisenatron, statt unter fließendem Wasser.
Gieße bzw. beregne besser nach Sonnenuntergang: Das Wasser wird langsamer verdampfen und du vermeidest, das Verteilernetz zu überlasten. Und denk bitte daran, dass zu viel Wasser schädlich für Pflanzen und Vegetation ist.

Das Trinkwasser zu respektieren bedeutet: nicht verschwenden, aber auch nicht verschmutzen.

Kippe Öle oder Speisefette nicht in den Abfluss oder ins WC. 1 Liter Öl verschmutzt 1.000.000 Liter Wasser.
Verwende Waschmittel, die biologisch abbaubar sind, und halte die Dosierung in jedem Fall niedrig.
Verwende nicht das WC als Abfalleimer. Wirf keine festen Abfälle oder Giftstoffe hinein. Dies alles belastet das Abwassernetz enorm und erhöht die Kosten der Abwasserklärung.
Es ist verboten, das öffentliche Trinkwassernetz an private Wasseranlagen – ob Trinkwasser oder nicht – anzuschließen. Nur so können Rückflüsse ins öffentliche Netz und die damit verbundenen Risiken einer Verseuchung vermieden werden.

Es gibt viele Möglichkeiten, sparsam und sorgfältig mit unserem Meraner Trinkwasser umzugehen.
Es ist beruhigend zu wissen, dass jede einzelne Maßnahme sich nicht nur auf das Wasser, sondern auch auf die Brieftasche positiv auswirkt. Praktisch ein doppelter Vorteil: für den Einzelnen, der spart und für die Allgemeinheit, die zum eigenen Vorteil dazu beiträgt, die Qualität des Trinkwassers zu erhalten.

Sind Sie interessiert, mehr über das Trinkwasser zu erfahren?
Möchten Sie die Trinkwasserquellen und/oder Wasserspeicher der Stadtwerke Meran besichtigen?
Hier finden Sie alle notwendigen Einzelheiten, um die Welt des Trinkwassers besser kennenzulernen.
Besichtigen Sie unsere Anlagen: Anfrage um Führung

  • Wasserspeicher Marling
  • Wasserspeicher Zenoberg
  • Wasserspeicher Naiftal
  • Wasserspeicher Waidmann in Obermais
  • Frigelequellen im Vinschgau

Die Führungen finden von Montag bis Donnerstag statt.
Anzahl der Besucher: mindestens 10 und maximal 35 Personen.
Mindestalter für Kinder: 7 Jahre
Dauer der Führung: ca. 40 Minuten
Vormerkungen: mindestens 2 Wochen vor Führungsdatum
Alle Führungen sind kostenlos!

Die Klasse einer Grundschule während der Besichtigung an den Frigele-Quellen im Vinschgau

Technisches Büro Trinkwasser

0473 – 283 222
info@swmeran.it

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Betriebsordnung für die Trinkwasserversorgung und -Verteilung

genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 1 vom 20. Januar 2010

Erklärung der Rechnung

KENNZEICHNENDE DATEN DER RECHNUNG Rechnungsnummer: Sie besteht aus drei Ziffern. Die erste Nummer entspricht dem Ausstellungsjahr der Rechnung, die zweite gibt die Art des Dienstes an; die dritte Nummer ist die fortlaufende Nummer der ausgestellten Rechnungen. vom: Das ist das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde. Der Bezugszeitraum ist vom: Damit wird angegeben, ob es sich um eine Abschlagzahlung, eine Endabrechnung oder eine Kündigung handelt. Ihre Kundennummer ist: Identifiziert eindeutig den Kunden und ist unbedingt notwendig, um seine vertragliche Position festzustellen.
RECHNUNGSANSCHRIFT Stimmt mit dem Namen überein, auf den der Vertrag lautet, und gibt die Anschrift des Privatkunden oder den Rechtssitz von Gesellschaften und/oder Einzelfirmen an.
RECHNUNGSEMPFÄNGER Darin sind der Name und die Adresse enthalten, an die die Rechnung geschickt wird.
STEUERNUMMER/Ust-Id-Nr. Bei Privatpersonen ist die Steuernummer angeführt, bei Gesellschaften und/oder Einzelfirmen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
NÜTZLICHE INFORMATIONEN In diesem Abschnitt sind die wichtigsten Telefonnummern aufgeführt, um sich mit den Stadtwerken in Verbindung zu setzen, sowie die Öffnungszeiten der Büros.
GESAMTBETRAG DER RECHNUNG Gibt an, ob der Gesamtbetrag zu zahlen ist (wenn ein Pluszeichen davorsteht) oder rückerstattet wird (wenn ein Minuszeichen davorsteht).
FÄLLIGKEITSDATUM Dies ist der letzte Tag, an dem die Rechnung bezahlt werden kann, ohne dass Verzugszinsen angerechnet werden. Im Falle der Abbuchung vom Bankkonto (Dauerauftrag) ist dies der Tag, an dem das Konto mit dem Betrag belastet wird.
MWST-SÄTZE UND -VERWEISE In dieser Tabelle sind die auf die verschiedenen Beträge angewandten MWStSätze, die Netto- und die MWSt-Beträge aufgeführt. Die letzte Zeile der Tabelle enthält den gesamten mehrwertsteuerpflichtigen Betrag und den MWSt-Betrag.
BISHERIGER ZAHLUNGSVERLAUF In diesem Abschnitt werden eventuelle frühere Rechnungen angeführt, deren Zahlung am Tag der Ausstellung der Rechnung noch nicht gebucht ist, oder es wird angegeben, dass die vorherigen Rechnungen ordnungsgemäß bezahlt wurden.
BESCHREIBUNG DER RECHNUNG (AUF DER RÜCKSEITE DER RECHNUNG) Dienstcode: Mit diesem Code wird der genaue Ort identifiziert, an den die Lieferung erfolgt. Beschreibung: Hiermit wird die Art des berechneten Dienstes angegeben. Betrag: Dies ist der zu zahlende Gesamtbetrag, einschließlich MWSt.
MITTEILUNGEN In diesem Abschnitt wird der Aufbau der Rechnung erklärt.
NÜTZLICHE INFORMATIONEN Zahlungsweisen: hier wird angegeben, wie die Rechnung bezahlt/eingezogen werden kann. Rückerstattung von Guthaben: Rechnungen mit einem Betrag gleich oder unter + 1,55 € sind nicht zu bezahlen/werden nicht rückerstattet, sondern werden mit einer der nächsten Rechnungen verrechnet.