Das Abwassersystem von Meran
Das Wasser aus den Abfluss unserer Häuser wird durch das 70 Kilometer lange Abwassernetz bis zur Sinicher Kläranlage geleitet. Hier werden die Abwässer geklärt und dann in die Etsch weitergeleitet. Organische Abfälle werden während des Klärungsprozesses getrennt, dann in Anlagen außerhalb unserer Provinz weiterverarbeitet und schließlich als organischer Dünger in der Landwirtschaft verwendet.
Die Abwasserklärung ist in jeden Fall ein teurer Prozess. Sie sollten also sowohl vermeiden, sauberes Wasser als auch feste und/oder verschmutzende Stoffe jeglicher Art in den Abfluss zu schütten. Auch Regenwasser in den Abwasserleitungen bedeutet nicht nur eine enorme Zusatzbelastung für Abwassernetz und Kläranlage und damit Zusatzkosten. Es hat auch einen negativen Einfluss auf den natürlichen Kreislauf des Wassers, denn der Regen sollte im Boden zu Grundwasser versickern. Empfehlenswert ist, Regenwasser in geeigneten Speichern zu sammeln, um es anstellte des Trinkwassers für die Bewässerung von Gemüsegärten und Rasen zu verwenden.
N.B.
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> Gemeindeverordnung AbwasserGemeindeverordnung über den Abwasserdienst vom 09.02.2012 |
Antrag auf Genehmigung des Projekts für die Abwasserbeseitigung
WER KANN DEN ANTRAG STELLEN:
Der Antrag kann gestellt werden von:
- dem Eigentümer des Gebäudes oder der Parzelle;
- einem gesetzlichen Vertreter des/der Eigentümer/s des Gebäudes oder der Parzelle (z. B. Hausverwalter).
DEM PROJEKT BEIZUFÜGENDE UNTERLAGEN:
- allgemeiner Lageplan im Maßstab max. 1:500 mit folgenden Angaben: Verlauf der Schmutzwasserleitungen bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisierung, Entsorgungssysteme für das Regenwasser laut Rundschreiben Nr. 1/05 des Amtes für Gewässerschutz, die Koten der Oberflächen in der Nähe und bezogen auf die öffentlichen Flächen und eventuelle Vorrichtungen, die den Abfluss des Regenwassers vom Privatgrund auf den öffentlichen Grund verhindern;
- kurzer technischer Bericht bezüglich der Dimensionierung der Entsorgungsanlagen der Abwässer;
- Mappenauszug mit dem Verlauf der privaten Schmutzwasserleitungen bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisierung;
- Grundriss im Maßstab max. 1:200 mit Angabe des internen Sammelnetzes von Schmutz- und Regenwasser sowie des entölten Wassers im Falle von Garagen mit mehr als 9 Stellplätzen und/oder im Falle von Bodenabläufen am Garagenboden;
- Längsprofil der Abwasserleitungen vom Gebäude bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisierung im Maßstab max. 1:200 mit Angabe des Rohrmaterials, des Gefälles, des Durchmessers, der Deckelkoten, Gerinnekoten und Einlaufkoten in die Inspektionsschächte, alle bezogen auf die Nullkote des Gebäudes;
- Gebäudeschnitt im Maßstab max. 1:200 mit Angabe der Fallleitungen und den diesbezüglichen Entlüftungen sowie den Koten der Stockwerke;
- falls Leitungen auf Grundstücken Dritter verlegt werden und/oder die Leitung an Leitungen Dritter angeschlossen werden, muss von den betroffenen Eigentümern das schriftliche Einverständnis eingeholt werden, das auch durch Unterschrift auf den Planunterlagen gegeben werden kann.
KOSTEN:
Im Falle der Genehmigung des Projekts erhält der Kunde eine entsprechende schriftliche Mitteilung (Einschreibebrief mit Rückschein), mit dem um Übergabe von zwei Stempelmarken zu 16,00 € + 1,04 € für Sekretariatsgebühren gebeten wird.