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| Unternehmen Kundeninformation Wasserversorgung Abwasser Müllentsorgung Straßenreinigung |
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Allgemeine Tarifinformation (Müllentsorgung)Wer zahlt Für die Erstwohnungen wird – unabhängig von der effektiven Benutzung des Behälters – der Tarif auf den Namen des Meldeamtskartei-karteninhabers oder auf den Namen eines anderen Familienmitgliedes, das dort wohnhaft ist, festgesetzt, wobei jedoch alle meldeamtlich aufscheinenden Familienmitglieder solidarisch zur Zahlung verpflichtet sind.Die Tarifberechnung ist an die effektive Anzahl der Familienmitglieder gebunden. Für die Zweitwohnungen ist der Tarif von den Eigentümern oder Mietern geschuldet. Der angesetzte Tarif entspricht immer dem einer zweiköpfigen Familie, unabhängig von der effektiven Anzahl der Familien-mitglieder. TarifbefreiungenVon der Tarifpflicht befreit sind :
ErmäßigungenTarifsermäßigungen erhalten:
Wichtig!
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