| italiano | |||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Unternehmen Kundeninformation Wasserversorgung Abwasser Müllentsorgung Straßenreinigung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
Trinkwasser-DienstleistungschartaDie Trinkwasser-Dienstleistungscharta stellt eine Gewährleistung an die Bürger dar, da sie die Qualitätsstandards für den Dienst festlegt, d. h. die Merkmale der von den Stadtwerken erbrachten grundlegenden Dienstleistungen sowie die Fristen, innerhalb derer diese zu erbringen sind.Werden dieses Fristen nicht eingehalten, hat der Kunde des Trinkwasserversorgungsdienstes das Recht, von den Stadtwerken eine Rückerstattung zu fordern. Im Folgenden werden die spezifischen Qualitätsstandards des Trinkwasserversorgungsdienstes aufgelistet, welche die Stadtwerke Meran garantieren:
Der Rückerstattungsantrag einschließlich der Angaben und Unterlagen, welche die Nichteinhaltung der oben genannten Standards belegen, sind per Post, Fax (0473-448900) oder E-Mail (info@swmeran.it) an folgenden Empfänger zu senden: Stadtwerke Meran AG Europaallee 4 – 39012 Meran (BZ) Die Einreichung muss innerhalb von 30 Tagen ab Beginn der beanstandeten Leistung erfolgen (laut Protokolldatum der Stadtwerke). Nach Anerkennung der Gültigkeit des Antrags schreiben die Stadtwerke den Betrag in der jeweils nächsten Rechnung gut. Die Trinkwasser-Dienstleistungscharta wurde unter Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 27. Januar 1994 bzgl. der Grundsätze zur Erbringung von öffentlichen Leistungen sowie der Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 29. April 1999, die ein allgemeines Bezugsschema für die Erstellung der Charta für den integrierten Wasserdienst liefert, erstellt und angewandt und wurde durch den Verwaltungsrat am 22.3.2010 genehmigt. Sie fördert eine größere Transparenz in den Geschäftsbeziehungen, ein besseres Verständnis der Verträge sowie die Kontrolle der Tätigkeit der Stadtwerke. Diese sind auf diese Weise dazu angehalten, verbindlichere und besser messbare Verpflichtungen einzuhalten, um so den Versorgungsdienst zu optimieren, sowohl was die tatsächlich geleistete Qualität als auch was die wahrgenommene Qualität angeht. Die Stadtwerke stehen voll hinter diesem „offenen“ Ansatz für die Handhabung ihrer Dienste und sehen in diesem eine Möglichkeit zur Anerkennung der guten Qualität der erbrachten Leistungen sowie ein hervorragendes Mittel zur weiteren Verbesserung. Die Trinkwasser-Dienstleistungscharta steht den Kunden außer auf dieser Seite auch am Schalter der Stadtwerke in der Europaallee 4 zur Verfügung und wird allen Kunden bei der Vertragsunterzeichnung ausgehändigt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||
| © 2007 Azienda Servizi Municipalizzati di Merano S.p.A. - Stadtwerke Meran AG | Privacy | Impressum | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
